Förderungen

Förderungen

Sie möchten eine berufliche Weiterbildung bei uns absolvieren, aber benötigen eine Förderung für die Kurskosten? Es gibt unterschiedliche Förderungen, die Sie eventuell in Anspruch nehmen können:

Wenn Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Wien gemeldet sind und Sie z.B.
* einen Lehrabschluss nachholen wollen,
* Ihre Computerkenntnisse verbessern möchten,
* eine Höherqualifizierung besuchen wollen,
* sich beruflich weiterbilden möchten oder
* WiedereinsteigerIn sind,
wenden Sie sich bitte an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff):

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)Gezielte Unterstützung beim Weiterkommen im Beruf

Der waff (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) ist eine Einrichtung der Stadt Wien und fördert die Wiener ArbeitnehmerInnen beim Weiterkommen im Beruf. An das waff Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung können sich alle beschäftigten WienerInnen wenden, die sich beruflich weiterentwickeln wollen. Die Leistungen des Beratungszentrums umfassen Information, individuelle Beratung und gegebenenfalls finanzielle Unterstützung.

Je nach Angebot und Fördervoraussetzungen ist eine finanzielle Unterstützung bis zu maximal 3.000 Euro für Ihre Aus- oder Weiterbildung möglich.

Alle Informationen zum Angebot des waff unter www.waff.at, auf www.facebook.com/waffwien bzw. unter 01 217 48 – 555

Wenn Sie seit mind. 6 Monaten mit Ihrem Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet sind, kommen eventuell für Sie der NÖ Weiterbildungsscheck oder die NÖ Bildungsförderung in Frage.

NÖ Weiterbildungsscheck
Das Land Niederösterreich fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige ohne formalen Bildungsabschluss.

Gefördert werden:
* ArbeitnehmerInnen mit maximal Pflichtschulabschluss;
* Personen mit maximal Pflichtschulabschuss, die seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind;
* ArbeitnehmerInnen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind.

Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden! Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der Kurskosten bzw. der Prüfungsgebühr und ist mit maximal 3.000,- EUR begrenzt. Alle Informationen bekommen Sie unter „NÖ Weiterbildungsscheck“ oder 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline im AMT der NÖ Landesregierung).

NÖ Bildungsförderung
Die NÖ Bildungsförderung fördert Personen, die an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, um ihre Beschäftigungschancen durch berufliche Qualifikation zu sichern.

Gefördert werden:
* ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft (vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis)
* WiedereinsteigerInnen ohne AMS-Bezug (Personen nach Elternkarenz, KinderbetreuungsgeldbezieherInnen)
* Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung

Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden! Die Höhe der Förderung beträgt höchstens 2.500,- EUR und ist abhängig vom monatlichen Bruttoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers. Alle Informationen bekommen Sie unter „NÖ Bildungsförderung“ oder 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline im AMT der NÖ Landesregierung).

www.kursförderung.at
Die Seite www.kursförderung.at gibt einen guten Überblick über alle finanziellen Förderungen für die persönliche Aus- und Weiterbildung; starten Sie eine Abfrage hier.

Kurskosten sind steuerlich abzugsfähig, wenn es sich dabei um Aus- und Fortbildungen oder Umschulungen handelt. Diese können dann in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums.