Bildungskarenz

Bildungskarenz

Die Bildungskarenz ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich für mindestens zwei bis maximal 12 Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um eine berufliche Aus- oder Weiterbildung zu besuchen oder Schul- oder Studienabschlüsse nachzuholen.

Voraussetzungen für die Bildungskarenz:

  • Ein aufrechtes, ununterbrochenes Arbeitsverhältnis seit mind. 6 Monaten beim gleichen Arbeitgeber mit einem Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze
  • Einverständnis des Arbeitgebers (Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz!)
  • Nachweis über einen Ausbildungsbesuch von mind. 20 Wochenstunden

Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Bildungskarenz bei uns absolvieren wollen. Folgende Ausbildungen entsprechen den Voraussetzungen für die Bildungskarenz:

Als Onlinekurs:

Als Präsenzkurse:

AMS Weiterbildungsgeld
Während der Bildungskarenz bekommen Sie unter gewissen Voraussetzungen Weiterbildungsgeld vom AMS und zwar in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch 20,17 EUR täglich, und sind auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Wichtige Punkte vor der Bildungskarenz:

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer AMS-Geschäftsstelle, ob Ihre Weiterbildung gefördert werden kann und Sie die Voraussetzungen für die Bildungskarenz erfüllen.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin, ob Sie eine Bildungskarenz machen dürfen.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Bildungskarenz auch wirklich mit dem Beginn des Kurses übereinstimmt.

Genaue Informationen über die Unterstützung des AMS während der Bildungskarenz bekommen Sie auf dieser Seite des AMS.

Gerne beraten wir Sie und erstellen mit Ihren einen individuellen Bildungsplan für Ihre Bildungskarenz. Bilden Sie sich bei uns weiter für mehr und neue Chancen im Beruf.